Welser Wohn- und Energiekostenbonus beschlossen
Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Montag, 22. Mai den Welser Wohn- und Energiekostenbonus von 200 Euro für jeden anspruchsberechtigten Haushalt.
Das Antragsformular ist samt näheren Informationen (z.B. zu den erforderlichen Beilagen) im Internet unter wels.at/sozialfoerderungen unter „Welser Wohn- und Energiekostenbonus“ zu finden. Anträge sind ab Dienstag, 30. Mai auf folgenden Wegen möglich:
- Bis Montag, 31. Juli entweder per Post (Beilagen in Kopie) an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels oder persönlich jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr im Amtsgebäude Greif (Rainerstraße 2).
- Bis Donnerstag, 31. August – also einen Monat länger – digital ausschließlich über eine eigens dafür eingerichtete Plattform. Die Weiterleitung dorthin erfolgt vom oben angegebenen Shortlink wels.at/sozialfoerderungen (die Beilagen bitte in diesem Fall als PDF hochladen). Achtung: Anträge per E-Mail sind für diese Unterstützung nicht zulässig!
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. März 2023 einen ständig bewohnten Hauptwohnsitz in Wels haben. Dabei gelten ausgehend vom Monatseinkommen März 2023 folgende Netto-Einkommensgrenzen:
- Einpersonenhaushalte bis 1.950 Euro
- Mehrpersonenhaushalte bis 2.800 Euro
- Die Grenze erhöht sich pro im gemeinsamen Haushalt lebenden Kind um 120 Euro.
Nicht anspruchsberechtigt sind (wie in den jeweiligen Gesetzen definiert) Asylwerber, subsidiär Schutzberechtige, Vertriebene, Bewohner von zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (z.B. Senioreneinrichtungen), in Frauenhäusern, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Übergangswohneinrichtungen o.ä. lebende Personen sowie Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.
Für den Welser Wohn- und Energiekostenbonus ist ein Gesamtbetrag in Höhe von maximal 2,3 Mio. Euro abzüglich aller Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Welser Unterstützungspaket vorgesehen. Wichtig: Die Anträge werden nach ihrem Einlangen abgearbeitet. Der Bonus wird nach dem Prinzip „first come, first serve“ ausbezahlt, so lange die finanziellen Mittel vorhanden sind.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Von den steigenden Preisen sind besonders alle Welserinnen und Welser mit einem geringeren Einkommen betroffen. Wir helfen rasch und schauen auf unsere Leute. Die bisherigen Unterstützungsleistungen der Stadt sind in dieser Höhe in Österreich wohl einzigartig. Wir haben als Stadt eine soziale Verantwortung, diese nehmen wir wahr und versuchen dort zu helfen, wo es am wichtigsten ist.“
Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Mit dem Welser Wohn- und Energiekostenbonus sollen jene Welser Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet werden, die von den hohen Lebenserhaltungskosten besonders betroffen sind. Deshalb haben wir auch die Einkommensgrenzen im Vergleich zum Unterstützungspaket noch einmal angehoben. Wichtig war uns, dass Asylwerber und Häftlinge von der Unterstützung ausgeschlossen sind.“
Textquelle: Stadt Wels
Bildquelle: FPÖ Wels