In Wels geht es Abfallsündern künftig an den Kragen – und an die Geldbörse

Die im Landtag beschlossene Novelle des Oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes macht es möglich: Künftig dürfen auch Kontrollorgane von Städten und Gemeinden – somit also auch die Welser Ordnungswache – beim Ertappen von Abfallsündern deren Identität feststellen und sie somit auch bestrafen.

Ein Mitarbeiter der Ordnungswache Wels bei der Indentitäsüberprüfung von illegal abgelagertem Papiermüll in einer Müllinsel

Bis dato hatte die Ordnungswache bereits regelmäßig die Altstoffsammelinseln im Stadtgebiet kontrolliert. Anzeigen an die zuständige Dienststelle Verwaltungspolizei konnte sie jedoch nur bei konkreten Hinweisen zum Täter erstatten. 2019 war das 23 Mal der Fall gewesen, 2020 stieg diese Zahl auf 34. Heuer gab es bis einschließlich Ende Mai bereits 20 Anzeigen. Nun kann die Ordnungswache durch die Identitätsfeststellung effizienter vorgehen. Ebenfalls angehoben wurde in der Novelle die Strafhöhe: In Zukunft kann die Behörde eine Geldstrafe von bis zu 8.500 Euro (statt wie bisher bis zu 7.500 Euro) verhängen.

Auch in Wels nimmt das achtlose Wegwerfen von Abfall in der Natur oder im öffentlichen Raum stetig zu. Das zeigt sich sowohl bei der derzeit laufenden städtischen Flurreinigungsaktion „Sauberes Wels“ als auch bei ähnlich gelagerten Privatinitiativen: Plastik- und Lebensmittelverpackungen werden aus fahrenden Autos geworfen, Abfall beim Picknicken auf dem Spielplatz „vergessen“ oder Bauschutt einfach bei der nächsten Böschung abgeladen. Und bei den Altstoffsammelinseln werden Altglas oder Papier oft nicht in die Container geworfen, sondern daneben abgelegt.

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Abfall gehört in die Mistkübel und nicht auf die Wiese. Die Auswüchse falscher Abfallentsorgung nehmen immer mehr zu, deshalb freut es mich, dass unsere Ordnungswache nun auch endlich eingreifen darf. Wer künftig in Wels Abfall falsch entsorgt, muss Strafe zahlen. Wir hoffen, dass damit der Abfall wieder dort landet, wo er hingehört.“

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Ich bin sehr erfreut über die Kompetenzerweiterung der Ordnungswache. Die Novelle gibt uns endlich die Möglichkeit, gegen Abfallsünder noch effizienter vorzugehen und auch zu strafen. Durch die gesetzliche Regelung, dass das Anhalten von Personen zum Zweck der Feststellung der Identität gegeben wird, können wir solche Personen endlich auch über die Geldbörse erreichen. Denn illegale Abfallentsorgung ist inakzeptabel!“

Textquelle: Stadt Wels

Bildquelle Foto1: FPÖ Wels ,Fotos 2+3: Stadt Wels