Stadt Wels verzichtet auch im dritten Lockdown auf Elternbeiträge

Im Jahr 2020 verzeichneten die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Mindereinnahmen in der Höhe von 284.000 Euro. Der Grund dafür ist das Fernbleiben der Kinder während der COVID-19-bedingten Lockdowns. Auch im dritten Lockdown wird die Stadt Wels die Elternbeiträge erlassen. Der dafür nötige Beschluss steht beim Gemeinderat am Montag, 8. Februar auf der Tagesordnung.

Für Kinder, die von Donnerstag, 7. Jänner bis inklusive Freitag, 5. Februar mindestens fünf zusammenhängende Werktage lang nicht in ihrer Krabbelstube, ihrem Kindergarten oder Hort waren, übernimmt die Stadt für die Zeit dieser Abwesenheit den Elternbeitrag. Diese freiwillige Leistung soll auch für Eltern gelten, deren Kinder eine private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung besuchen. Abgerechnet wird dabei in ganzen Wochen, das Fernbleiben der Kinder kann sich dabei auch über ein Wochenende erstrecken. Als fünf zusammenhängende Werktage gelten daher nicht nur Montag bis inklusive Freitag, sondern etwa auch Dienstag bis Montag, Mittwoch bis Dienstag etc.

Im nun zu Ende gehenden dritten Lockdown lag die durchschnittliche Auslastung in den vier städtischen Krabbelstuben bei rund 90 Prozent,  in den zwölf Kindergärten bei rund 59 Prozent und in den fünf Horten bei rund 54 Prozent. Die niedrigere Auslastung in letzteren beiden Einrichtungsarten ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Eltern von älteren Kindern einfacher alternative Betreuungsmöglichkeiten organisieren konnten.

Ab Montag, 8. Februar beginnt laut Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in allen österreichischen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung wieder der Normalbetrieb. Ab dem gleichen Tag fährt – wie berichtet – auch der Corona-Testbus die Welser Stadtteile (darunter auch die einzelnen Kindergärten) an. Dort werden die Mitarbeiterinnen künftig ihre vorgeschriebenen COVID-19-Tests vornehmen lassen. Ab Montag, 15. Februar tritt schließlich in Oberösterreich für die Kinder des letzten Kindergartenjahres („Schulanfänger“) wieder der verpflichtende Besuch in Kraft.

Generationen-Stadträtin Margarete Josseck-Herdt

Generationen-Stadträtin Margarete Josseck-Herdt: „Als zuständige Referentin ist es mir ein Anliegen, dass die Stadt Wels den Eltern finanziell entgegenkommt. Zudem freut es mich, dass der Normalbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen österreichweit ab Montag, 8. Februar wieder aufgenommen wird.“

Kindergarten Laahen Freibereich mit spielenden Kindern

Text- und Bildquelle: Stadt Wels