Wels erweitert Hundefreilaufzonen
Ausreichend Platz und Freiraum gibt es für Vierbeiner im Stadtgebiet demnächst in insgesamt vier städtischen Hundefreilaufzonen. Da die Stadt Wels immer wieder Beschwerden über Verstöße gegen die Leinen- und Maulkorbpflicht bei Hunden erhält, wird zudem um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ersucht.
Ergänzend zur bestehenden Hundefreilaufzone im Stadtteil Pernau (Ecke Negrelli-/Zeppelinstraße) sowie zur Fläche in der Freizeitanlage Wimpassing hat der Gemeinderat am Montag, 6. Juli einen weiteren Standort in der Freizeitanlage Wimpassing einstimmig per Verordnung beschlossen. Die Fläche ist nach Ende der Kundmachungsfrist ab sofort (und nicht erst wie im Amtsblatt veröffentlicht erst am Mittwoch, 22. Juli) für den Besuch geöffnet. Eine neue Hundefreilaufzone im erweiterten und neu gestalteten Volksgarten wurde im Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen. Die Öffnung erfolgt am Montag, 24. August, da der dortige Rasen noch Zeit zum Anwachsen benötigt.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Geregelt ist die Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im OÖ Hundehaltegesetz 2024: An öffentlichen Orten innerhalb des Ortsgebietes gilt: Leine oder Maulkorb – eines von beiden ist stets Pflicht. In besonders sensiblen Bereichen – beispielsweise bei größeren Menschenansammlungen oder an Orten, an denen sich viele Kinder aufhalten – müssen Hunde sowohl an der Leine als auch mit Maulkorb geführt werden. Hunde spezieller Rasse (ab dem 12. Lebensmonat, sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt) sowie behördlich als auffällig eingestufte Hunde unterliegen generell der kombinierten Leinen- und Maulkorbpflicht – mit Ausnahme eingezäunter Freilaufflächen, wo zumindest Maulkorbpflicht gilt.
Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sind vom Hundebesitzer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hilfreich dabei sind die zahlreichen Hundestationen, bei denen Hundekotsackerl kostenlos entnommen werden können. Verstöße gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht sowie gegen die Kot-Beseitigungspflicht werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 200 bis 7.000 Euro geahndet. Im Jahr 2025 wurden im Bereich Wels-Stadt insgesamt 65 Verstöße zur Anzeige gebracht und mit durchschnittlich 300 Euro bestraft.

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Man sagt: ‚Der Hund ist der beste Freund des Menschen‘. Darum freut es mich, dass die Stadt Wels nun bald insgesamt vier Hundefreilaufzonen anbieten kann.“
Textquelle: Stadt Wels
Bildquelle: FPÖ Wels