Grünanlagen-Verordnung
für mehr Ordnung, Ruhe und Sauberkeit

Ein Auto fährt in die Freizeitanlage Wimpassing. Dort wird der mitgebrachte Anhänger quer über die Wiese gezogen. Tische und Sessel, Geschirr, Essen und Trinken sowie eine Lautsprecherbox werden ausgeladen. Anschließend wird alles aufgebaut, um vom Nachmittag weg bis in die Nacht eine Geburtstagsparty mit mehr als 60 Personen zu feiern – inklusive orientalischer Musik und lautem Geschrei, das bis in die benachbarte Siedlung zwischen Römerstraße und Wimpassinger Straße zu hören ist.

Mit diesem und ähnlichen Vorfällen wenden sich immer wieder Welser Bürger an die Stadt Wels und die Polizei Wels, um auf Missstände in städtischen Parkanlagen und Grünflächen aufmerksam zu machen. „Niemand von uns hat etwas gegen all die Besucher des Parks, die hier zum Entspannen oder zum Spielen mit ihren Kindern herkommen. Aber diese Rücksichtlosigkeit und Überheblichkeit, das geht für uns gar nicht“ – so die Schilderung des Bürgers zum Vorfall in der Freizeitanlage Wimpassing.

Um derartige Vorfälle zukünftig im Keim zu ersticken beziehungsweise eine rechtliche Handhabe dagegen zu erhalten, beschloss der Welser Gemeinderat am Montag, 6. Juli mit Stimmenmehrheit eine Grünanlagen-Verordnung. Vorbild dafür sind die Städte Linz, Wien und Graz, wo es ein derartiges Regelwerk bereits gibt. Die öffentlichen Grünanlagen sind für viele Bürger wichtige Erholungsräume. Sie dienen der Begegnung, der Bewegung oder einfach dem Aufenthalt im Freien und tragen wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Damit diese Flächen von allen Bürgern verantwortungsvoll genutzt werden, braucht es klare und nachvollziehbare Regeln.

Inhalt der Verordnung

Gelten soll die städtische Verordnung auf öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen (unter anderem im Volksgarten) sowie auf städtischen Kinder- und Jugendspielplätzen.

Die in der Verordnung angeführten Anlagen und deren Einrichtungen sind so zu benutzen, dass andere Personen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Die Anlagen und Einrichtungen dürfen nicht verschmutzt, beschmiert, mit Farbe besprüht, beklebt oder sonst beschädigt werden. Verboten sein soll unter anderem, Unrat und andere Gegenstände abzulagern, Abfälle, Papier und Verpackungsmaterial außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter wegzuwerfen, die Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen zu verrichten, die Brunnenanlagen für das Waschen von Wäsche oder Geschirr zu benutzen, Feuerstellen anzulegen oder Griller in Betrieb zu nehmen, zu campen sowie Zelte und Pavillons aufzustellen.

Darüber hinaus soll auf den Wegen und Rasenflächen das Fahren, Halten und Parken von Fahrzeugen verboten sein, ebenso wie das Betreten und Befahren von Pflanzungsflächen (Ausnahme: Liegen und Verweilen zur Erholung auf Rasenflächen). Auch das Baden von Bürgern und das Badenlassen von Hunden im Seerosenteich im Volksgarten ist laut Verordnung nicht erlaubt. Ballspiele sind nur auf den dafür bestimmten oder gekennzeichneten Bereichen gestattet. Ausgenommen sind (Klein)-Kinder, sofern keine unzumutbare Belästigung mit dem Ballspielen verbunden ist.

Auf Kinder- und Jugendspielplätzen soll das Rauchen laut Verordnung verboten sein. Ebenso verboten wird dort (inklusive 20 Meter außerhalb) der Konsum von Alkohol und der Aufenthalt von alkoholisierten Personen. Davon ausgenommen sind Gewerbebetriebe sowie Veranstaltungen und Märkte/Gelegenheitsmärkte.

Nach dem Inkrafttreten soll die Grünanlagen-Verordnung von den Mitarbeitern der Ordnungswache Wels GmbH – und gegebenenfalls auch von durch die Stadt Wels bestellten Organen der öffentlichen Aufsicht – kontrolliert werden. Verstöße dagegen können jeweils mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (Stadtgärtnerei): „Mit der Grünanlagen-Verordnung möchten wir Regeln aufstellen, die in allen städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf öffentlichen Spielplätzen gelten. Dann ist für jeden Bürger klar ersichtlich, was dort erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist. Die Ordnungswache Wels wird zu Beginn aufklärend unterwegs sein, um die Besucher über die geltenden Regeln zu informieren. Wer sich dennoch nicht daran hält, kann finanziell bestraft und vom Ort verwiesen werden.“

Textquelle: Stadt Wels 

Bildquelle: FPÖ Wels