Strafe muss sein – aber Mindeststrafe bei Erstverstoß zu hoch

Laut dem Oberösterreichischen Hundehaltegesetz ist bei Verstoß gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht eine Mindeststrafe von 200 Euro bzw. 500 Euro (bei § 6-Hunden) vorgesehen. Das maximale Strafausmaß beträgt 7.000 Euro. Innerhalb dieses Rahmens können Behörden über die Höhe der jeweiligen Strafe entscheiden.

Die Welser Freiheitlichen bringen für den nächsten Gemeinderat einen Initiativantrag ein, in dem über eine Resolution an den oö. Landtag abgestimmt werden soll. Inhaltlich wird der oö. Landtag ersucht, die Mindestverwaltungsstrafe auf 70 Euro zu reduzieren.

Die derzeitige Mindeststrafe von 200 bzw. 500 Euro ist im Verhältnis zu anderen Verwaltungsübertretungen – vergleichsweise im Verkehrsbereich – als relativ hoch anzusehen. Die Höhe der Strafe bei Verletzung der Leinenoder Maulkorbpflicht stößt bei Hundebesitzern auf Unverständnis und ist gerade bei Personen mit geringem Einkommen auch eine schwere finanzielle Belastung. Um das Übel der Verwaltungsübertretung zu spüren, würde daher eine Reduktion dieser Strafen zum selben Ergebnis führen.

Stadtparteiobmann Vzbgm. Gerhard Kroiß: „Kommt es beispielsweise zur erstmaligen Anzeige, so lautet das Strafausmaß sofort 200 oder gar 500 Euro. Die Mindeststrafe soll in Relation zum Vorfall stehen: Erstmalige Anzeige, Einsicht des Hundebesitzers, Spaziergang weit entfernt von Menschen – es gibt viele Faktoren, die man bei der Festlegung des Strafausmaßes berücksichtigen muss. Darum werden wir diesen Antrag einbringen und hoffen, dass auch die anderen Fraktionen im Welser Gemeinderat mitstimmen!“

Textquelle: FPÖ Wels 

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