Wels beschließt Stromkostenzuschuss
Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. November 2024 ihren ständigen Hauptwohnsitz in Wels haben und folgendes Monatseinkommen im Jänner 2025 pro Haushalt nicht überschreiten:
Ein-Personen-Haushalt: 1.950 Euro netto
Mehr-Personen-Haushalt: 2.800 Euro netto
Die Einkommensgrenze erhöht sich um 120 Euro netto pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Das Pflegegeld wird beim Nettoeinkommen nicht berücksichtigt. Anträge für den Stromkostenzuschuss können von Montag, 10. März bis Mittwoch, 30. April digital mit dem Formular „Stromkostenzuschuss“ unter wels.at/sozialfoerderungen gestellt werden.
Zusätzlich ist von Dienstag, 1. bis Mittwoch, 30. April täglich unter der Woche von 08:00 bis 12:00 Uhr eine persönliche Einreichung im Parteienverkehrsbüro der Dienststelle Sozialservice und Frauen (Rathaus, Stadtplatz 4, Eingang Sozialservice) möglich. Sozialhilfeempfänger erhalten den Stromkostenzuschuss automatisch und müssen daher keinen Antrag stellen.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Wir lassen die Welserinnen und Welser nicht im Stich! Die Stadt Wels hat eine soziale Verantwortung ihrer Bevölkerung gegenüber, und wir sind bereit, dieser auch nachzukommen. Besonders wichtig war uns, auch Personen zu unterstützen, die oft bei Zuschüssen aufgrund der Einkommensgrenzen diese nicht erhalten.“
Textquelle: Stadt Wels
Bildquelle: FPÖ Wels