Wels erlässt Elternbeiträge für Lockdown Nummer vier
Wie bereits drei Mal zuvor praktiziert, verzichtet die Stadt Wels auch für den vierten Lockdown Ende 2021 auf die Elternbeiträge für die städtischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Das beschloss der Stadtsenat am Dienstag, 8. Februar einstimmig.
Für Kinder, die im Vorjahr von Montag, 22. November bis einschließlich Freitag, 17. Dezember mindestens fünf zusammenhängende Werktage lang nicht in ihrer Krabbelstube, ihrem Kindergarten oder Hort waren, übernimmt die Stadt für die Zeit dieser Abwesenheit den Elternbeitrag. Dadurch ergeben sich Mindereinnahmen von nicht ganz 17.000 Euro. Die Übernahme dieser freiwilligen Leistung auch für Eltern, deren Kinder eine private Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung besuchen, wird derzeit geprüft.
Abgerechnet wird dabei in ganzen Wochen, das Fernbleiben der Kinder kann sich dabei auch über ein Wochenende erstrecken. Als fünf zusammenhängende Werktage gelten daher nicht nur Montag bis einschließlich Freitag, sondern etwa auch Dienstag bis Montag, Mittwoch bis Dienstag etc. Die Beiträge wurden den betreffenden Eltern bereits im vergangenen November beziehungsweise Dezember vorgeschrieben. Mit der nächstmöglichen Vorschreibung sollen sie in Form einer Gutschrift abgerechnet werden.
Bild- und Textquelle: Stadt Wels
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die Eltern hatten es in der Corona-Krise schwer genug, nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Jeder zahlt nur, was er bekommt. Wir haben die Verpflichtung, zu helfen, wo es geht.“