Weihnachtszuschuss für Welser mit geringem Einkommen

Auch heuer hilft die Stadt Bürgern mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss. Diese finanzielle Unterstützung kommt Rentnern und Pensionisten, Berufstätigen (mit Ausnahme von Lehrlingen und Auszubildenden) und Beziehern laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen zu Gute. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die seit mindestens 1. September des laufenden Jahres Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS, beispielsweise in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes) beziehungsweise der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beziehen.

Die Höhe der Unterstützung beträgt grundsätzlich 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen. Für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt. Diesen Zuschuss erhalten nur österreichische Staatsbürger sowie weitere EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren durchgehend, gerechnet ab 1. November des Jahres, in der Stadt Wels ihren Hauptwohnsitz haben. Die Einkommensgrenzen betragen 1.015,01 Euro bei Ein-Personen-Haushalten und 1.592,89 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten/Lebensgefährten bestehen. Die Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe um jeweils 109 Euro.

Anträge sind von Dienstag, 2. bis einschließlich Dienstag, 30. November möglich: Und zwar per E-Mail unter weihnachtszuschuss@wels.gv.at oder per Post an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels. Die Formulare sind digital unter www.wels.at/sozialfoerderungen erhältlich. Wer den Antrag persönlich einbringen möchte, kann dies immer Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 1, Zi. 9) unter Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19-Bestimmungen erledigen. Wichtig: Die dem Formular beiliegende Datenschutzerklärung müssen der Antragsteller sowie alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die ein anrechenbares Erwerbseinkommen beziehen, unterschreiben. Sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden! Für nähere Infos dazu stehen die Mitarbeiter der Dienststelle Sozialservice und Frauen unter Tel. +43 7242 235 3840 gerne zur Verfügung.

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Mit dem Weihnachtszuschuss greifen wir einkommensschwachen Bürgern auch heuer finanziell unter die Arme. Damit möchten wir einen kleinen Beitrag leisten, dass das Weihnachtsfest für diese Personen ein klein wenig unbeschwerter wird.“

Die entsprechenden Einkommensnachweise bitte bei der Antragstellung in Kopie (oder digital als PDF-Datei) beilegen. Nötig ist auf jeden Fall ein amtlicher Lichtbildausweis, weiters entweder ein Pensionsbescheid, die Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung, ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen, ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK beziehungsweise sämtliche sonstigen Einkommensnachweise. Achtung: Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe müssen keinen eigenen Antrag stellen, da sie von Amts wegen erfasst werden.

Bild- und Textquelle: Stadt Wels