Ohne Deutsch keine Wohnung rechtmäßig!

Das Landesgericht Linz hat in einem Urteil entschieden, dass Deutschkenntnisse auf A2-Niveau bei Bezug einer Wohnbeihilfe verlangt werden dürfen.

Ein türkischer Staatsbürger hat auf Diskriminierung geklagt, da ihm die Wohnbeihilfe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht zuerkannt wurde. Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass keine Diskriminierung vorliegt, da für alle Drittstaatsangehörigen die gleichen Regeln gelten und hier kein Unterschied gemacht wird.

Schon im Jahr 2010 hat die FPÖ die Forderung erhoben, dass Deutsch Grundbedingung zum Erwerb einer geförderten Wohnung sein muss. Nach jahrelangem Verhandeln hat die Stadt Wels dann ihre Wohnungsvergaberichtlinien im Jahr 2014 dahin gehend geändert, dass Deutschkenntnisse erforderlich sind, um Anspruch auf eine Wohnung zu haben.

Mit diesem Urteil sehen wir uns als FPÖ bestätigt, dass der Erwerb der deutschen Sprache der Schlüssel zur Integration ist. Deutschkenntnisse als Bedingung für Sozialleistungen und andere Leistungen zu erwarten, ist mit Sicherheit nicht zu viel verlangt.

Deutsch ist der zentrale Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und auf den Arbeitsmarkt, daher freut sich die FPÖ über dieses Urteil, da wir in unserer Ansicht bestätigt wurden.

Vzbgm. Christa Raggl-Mühlberger: „Deutschkenntnisse sind der zentrale Schlüssel für Integration, daher freuen wir uns über das Urteil des Landesgerichtes Linz. Es bestätigt uns, in unserem Handeln Deutsch als Voraussetzung für eine Wohnung oder Wohnungsbeilhilfe zu verlangen.“

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger