COVID 19-Situation in Wels
Extra strengere Einschränkungen von Land und Bund für Wels aufgrund der „Rot-Schaltung“ der „Corona-Ampel“ sind bis jetzt nicht bekannt. Die mittlerweile vorliegenden Maßnahmen des Landes Oberösterreich und des Bundes werden – wie in allen anderen Städten und Gemeinden – umgesetzt.
Wels sagt Stadttheater-Eröffnung ab
Die feierliche Eröffnung des sanierten Stadttheaters am Freitag, 6. November mit u.a. Maestro Franz Welser-Möst wird abgesagt. Alle weiteren Veranstaltungen (Abonnementkonzerte etc.) finden vorerst mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen wie geplant statt. Veranstaltungsabsagen in den vergangenen Tagen – wie etwa „Rock im Sixpack“ im Alten Schlachthof – gehen auf die Entscheidung von Veranstaltern und Künstlern zurück.
Nach neuesten Informationen seitens der Bundesregierung gelten künftig folgende Vorschriften für öffentliche Veranstaltungen: Nur mehr fix zugewiesene Plätze, verpflichtendes Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der gesamten Veranstaltungsdauer, und eine Bewirtung ist nicht mehr gestattet. Unter diesen Voraussetzungen beträgt die erlaubte Höchstzahl an Gästen 1.000 im Innen- und 1.500 im Außenbereich. Bei Treffen z.B. in Lokalen etc. sind laut Bundesregierung im Außenbereich nur mehr zwölf und im Innenbereich nur mehr sechs Personen erlaubt. Davon ausgenommen sind Begräbnisse, Treffen im Zusammenhang mit der Arbeit und im Privatbereich.
Gastronomie
Aufgrund der Oö. COVID 19-Maßnahmenverordnung gibt es ab Dienstag, 20. Oktober auch in Wels eine Registrierungspflicht in der Gastronomie. Diese bedeutet, dass alle Besucher im Lokal ihren Vor- und Nachnamen, ihre Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse hinterlassen müssen. Genau genommen handelt es sicher aber nicht um eine Registrierungspflicht, sondern um eine Auskunftspflicht, die das Contact-Tracing erleichtern sollen. Diese Auskunftspflicht besteht allerdings nur bei Auftreten eines Verdachtsfalles gegenüber der Gesundheitsbehörde, laut Paragraph 5 des Epidemiegesetzes.
Die gesammelten Adressen unterliegen dem Datenschutz und dürfen weder weitergegeben, noch veröffentlicht oder gespeichert werden. Die Daten müssen nach vier Wochen ausnahmslos gelöscht werden. Für die datenschutzkonforme Umsetzung sind die Betriebe verantwortlich, sie haben die relevanten Vorgaben und Grundsätze der Datenschutzverordnung (DSGVO) einzuhalten. Es wird auch keine Kontrollen der Gästeaufzeichnungen geben. Die Gastronomen werden nicht zur Verantwortung gezogen, falls ihre Gäste falsche Angaben machen würden.
Senioreneinrichtungen
Laut Oö. COVID 19-Maßnahmenverordnung müssen sich Besucher in sämtlichen Alten- und Pflegeheimen im Land Oberösterreich ab sofort mit Vor- und Nachnamen, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse registrieren. Ein Gesundheitscheck (wie er in Wels schon seit Monaten üblich ist) samt Fiebermessen ist nun verpflichtend. Pro Tag und Bewohner sind laut Land zwei Besuche gestattet. Die Stadt ist hier freiwillig noch vorsichtiger und gestattet nur einen Besuch. Ausnahmen gelten bei palliativ betreuten und sterbenden Personen.
Bereits am Freitag, 16. Oktober hat die Stadt Wels für die städtischen Welser Häuser Leopold Spitzer, Vogelweide-Laahen und Noitzmühle freiwillig Vorschriften laut „Phase 2: Erhöhte Gefahr“ entsprechend dem COVID 19-Stufenplan in Alten- und Pflegeheimen des Landes Oberösterreich umgesetzt. Diese bleiben dort weiterhin aufrecht: Besuche nur mehr mit Voranmeldung und vorwiegend in definierten Besuchszonen (und natürlich unter den Vorkehrungen der „Phase 1: Normalbetrieb“), externe Dienstleister nur wenn dringend nötig, Einschränkung der Gemeinschaftsaktivitäten etc.Im Haus Neustadt sind unverändert 25 Bewohner (davon befinden sich wie sechs im Krankenhaus, der Rest ist abgesondert) und 13 Mitarbeiter (alle in Quarantäne) infiziert. Entsprechend dem COVID 19-Stuf
enplan in Alten- und Pflegeheimen des Landes Oberösterreich gelten dort weiterhin die Bestimmungen laut der höchsten „Phase 3: Gefahrenlage (akute Pandemiewelle)“: Zugang zum Gebäude geschlossen, Besuche nur mehr in Ausnahmefällen (palliative Situationen, Seelsorge) und mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Schutzkleidung) in abgetrennten Bereichen, Neuaufnahmen bis auf Weiteres nur in dringenden Fällen etc. Ebenfalls als Vorsichtsmaßnahme der Stadt bleiben die sieben Generationentreffs ab Montag, 19. Oktober für vorerst drei Wochen geschlossen.
Zahlen und Fakten
Nach den der Stadt bekannten Krankheitsverläufen sind bei etwa 70 Prozent der positiv getesteten Personen Krankheitsverläufe mit Symptomen verbunden (die meisten davon mit leichtem Verlauf), rund 30 Prozent zeigen keine Symptome. Nach derzeitigen Analysen erfolgt der Großteil der Ansteckungen im Privatbereich. Wels weist einen großen und mehrere mittlere Familiencluster auf. Der öffentliche Bereich – und hier wiederum die Schulen sowie Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen – ist nur zu einem sehr geringen Prozentsatz Ansteckungsort. Die „Schulampel“ bleibt daher laut Bildungsdirektion in Wels wie bisher auf „Gelb“. Eine Einschränkung in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist ebenfalls nicht geplant.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die Infektionszahlen sind trotz der Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht zurückgegangen, sondern gestiegen. Grund ist, dass sich das öffentliche Leben in den privaten Bereich verlagert hat, dort finden derzeit auch die meisten Infektionen statt. Weitere Einschränkungen könnten diese Dynamik noch verschärfen. Wir konzentrieren unsere Anstrengungen derzeit auf den Schutz von kranken und älteren Personen.“
Text- und Bildquelle: Stadt Wels