Wels lockt mit Genusswochen, Live-Musik und Treuepass in die Gastrobetriebe
Wie berichtet soll in Wels insbesondere im Bereich des Stadtplatzes, der Schmidtgasse, der Hafergasse und Teilen der Pfarrgasse auf einer Gesamtfläche von rund 10.700 Quadratmetern die größte „Gastrozone“ Österreichs entstehen.
Dafür haben die Stadt Wels und die Wels Marketing & Touristik GmbH. nun die Aktion „Mahlzeit & Prost“ ins Leben gerufen. Ab Freitag, 15. Mai und bis Ende September soll dabei mit speziellen Themenwochen, musikalischen Auftritten und einem Treuepass eine Frequenz- und Umsatzsteigerung in den Welser Gastronomiebetrieben erreicht werden.
Die Auswahl der Themenwochen (z.B. „Produktwochen“ mit regionalen Erzeugnissen oder „Urlaubswochen“ mit Spezialitäten aus verschiedenen Ländern) wird den Profis der Gastronomie überlassen. Lediglich im August wird ein übergeordnetes kulinarisches Thema ausgeschrieben, an dem die Betriebe kostenlos mitmachen können.
Wie bereits bei der Unterstützung des Welser Handels wird die gesamte Kampagne von der Wels Marketing & Touristik GmbH. (WMT) im Aktionszeitraum beworben und gemeinsam mit den teilnehmenden Gastrobetrieben durchgeführt. Die Stadt Wels und die Wels Marketing & Touristik GmbH. stellen den teilnehmenden Betrieben einen gestaffelten Werbekostenbeitrag (0 bis 20 Sitzplätze: 500 Euro, 21 bis 60 Sitzplätze: 750 Euro, mehr als 60 Sitzplätze bzw. reguläre Öffnungszeiten bis 04:00 Uhr: 1000 Euro) zur Verfügung. Wie bereits bei der Unterstützung des Handels soll auch der Werbekostenbeitrag für die Gastronomen schnell und unbürokratisch überwiesen werden.
Zusätzlich wird die Standgebühr für den Schanigarten sowie die Medienarbeit samt Bewerbung der Aktion übernommen.
Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die Welser Gastronomiebetriebe hat der Lock down besonders schwer getroffen. Hier geht es bei vielen um die Existenz. Mit der Aktion „Mahlzeit & Prost“ wollen wir für die Gastronomen einen Impuls setzten. Die Menschen sollen wieder in die Lokale kommen und die kulinarischen Schmankerl genießen.“
Dafür erklären sich die teilnehmenden Gastronomen zu folgenden Gegenleistungen bereit:
- Mindestens an drei Tagen in der Woche geöffnet (Vorrausetzung: gesetzlich zulässige Öffnungszeiten)
- Auflegen eines eigenen Treuepasses (Sammelpass etc.) für die Gäste mit selbst definierten Aktionen – gültig bis Ende September 2020. Oder Auflegen eines Treuepasses auf Vorlage und Druck der Stadt Wels
- Kennzeichnung der Aktionen (Poster, Sticker etc.) und Anbringung der Werbematerialien
Teilnahmeberechtigte Betriebe
- Welser Gastronomiebetrieb
- eigentümergeführt (filialisiert in Wels: erhält einmalig eine Förderung)
- Branchen: Wirtshaus, Restaurant, Café, Abendlokal, Bar etc.
Von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen:
- Vereinslokale und Betriebe, die nicht von den gesetzlichen Schließungen betroffen waren
- Spiellokale
- Betriebe, die bereits eine Handelsförderung erhalten haben
Pro Unternehmen/Rechtsträger ist nur eine Förderung möglich.
Textquelle: Stadt Wels