Spiellokal: Frechheit darf nicht siegen – dauerhafte Betriebsschließung nötig!

Am Montag, 2. März hatte die Finanzpolizei drei vermutlich verbotene Glücksspielautomaten in einem Spiellokal in Wels-Neustadt beschlagnahmt und aus dem Lokal entfernt. Nur 48 Stunden später waren wiederum drei derartige Automaten nachgeliefert und aufgestellt (siehe Bild).

Wie bereits berichtet, befindet sich das Spiellokal in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Sozialeinrichtung, was der Angelegenheit zusätzliche Brisanz verleiht.

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Es ist eine Frechheit, dass die Betreiber sofort nach der Entfernung wieder drei vermutlich illegale Automaten aufgestellt haben, um hier leichtfertigen Spielern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Polizei ist gefordert, so rasch wie möglich eine dauerhafte Betriebsschließung durchzuführen, um diese unverfrorenen Machenschaften zu unterbinden. Hier muss mit der vollen Härte des Gesetzes vorgegangen werden!“

Text- und Bildquelle: Stadt Wels