Pressekonferenz: Sozialhilfe Neu

Sozialhilfe Neu: Hilfe, wo Hilfe notwendig ist und
konsequentes Vorgehen gegen Sozialbetrug

Das OÖ. Ausführungsgesetz der Sozialhilfe Neu stellt Leistungsgerechtigkeit und Integrationswilligkeit in den Vordergrund. Auch die Stadt Wels bekennt sich dazu, Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, zu unterstützen und ist sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst. Gleichzeitig geht die Stadt Wels bei der Vollziehung des Gesetzes konsequent gegen Sozialbetrug
und die missbräuchliche Verwendung der Sozialleistung vor.

Allgemeines zur Sozialhilfe Neu

Das Sozialhilfegrundsatzgesetz des Bundes wurde 2019 vom Verfassungsgerichtshof im
Großteil bestätigt und als rechtmäßig erkannt. Lediglich zwei Punkte wurden in ihrer jetzigen Form aufgehoben: Der Arbeitsqualifizierungsbonus und die gestaffelten Leistungen für Kinder. Das machte es notwendig, auch das OÖ Ausführungsgesetz anzupassen.

Die Änderungen wurden Ende Jänner 2020 vom OÖ. Landtag – rückwirkend mit 1. Jänner – beschlossen. Konkret wurden die Bestimmungen hinsichtlich der Richtsätze für minderjährige Kinder sowie die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Arbeitskraft und der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt geändert.

Sozialhilfe können österreichische Staatsbürger, EU/EWR- und Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte beziehen. Subsidiär Schutzberechtigte hingegen erhalten lediglich die Leistungen der Grundversorgung.

Leistungen der Sozialhilfe sind nur Personen zu gewähren, die von einer sozialen Notlage betroffen und bereit sind, sich in angemessener und zumutbarer Weise um die Abwendung, Milderung oder Überwindung dieser Notlage zu bemühen.

Die Sozialhilfe Neu soll eine Überbrückungshilfe und keine Dauerunterstützung sein. Daher müssen Personen, die keine Bereitschaft zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, mit finanziellen Konsequenzen rechnen.

Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „Soziale Verantwortung bedeutet für mich als Sozialreferentin, dass Sozialleistungen zielgerecht an jene Menschen gehen, die Unterstützung benötigen und einen Anspruch darauf haben.“

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Sozialhilfemissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine gerichtlich strafbare Handlung, die eine Anzeige nach sich zieht. Die österreichweit aufgedeckten Fälle von Sozialleistungsbetrug zeigen die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vor-Ort-Prüfung.“

Zahlen, Daten und Fakten zur Sozialhilfe Neu in der Stadt Wels

In Wels ist grundsätzlich der Magistrat für die Auszahlung der Sozialhilfe Neu zuständig. Die Kosten werden von der Stadt Wels getragen. Für die Auszahlung der Sozialhilfe wurden im vergangenen Jahr knapp 2,13 Mio. Euro (2018: 2,27 Mio. Euro) aus dem Budget der Stadt Wels aufgewendet.

Im Jahr 2019 gab es insgesamt 1.150 Personen (2018: 1.382 Personen), die – zumindest über einen gewissen Zeitraum – die Bedarfsorientierte Mindestsicherung/Sozialhilfe Neu in Wels bezogen haben.

Rund 48 Prozent davon, nämlich 553 Personen, verfügten über die österreichische Staatsbürgerschaft. Die restlichen 597 Personen setzten sich aus Staatsangehörigen aus Afghanistan (159), Syrien (133), der Russischen Föderation (77), dem Irak (48), dem Iran (29), der Türkei (27) sowie sonstigen Staaten (EU/EWR-Bürger, Ägypten, Brasilien, Nigeria, Thailand usw.) zusammen.

Mit Stichtag 1. Dezember 2019 lag die Anzahl der Bezieher bei 610 Personen (1. Dezember 2018: 767).

Die durchschnittliche Bezugsdauer der Sozialhilfe beträgt oberösterreichweit 7,6 Monate (2018).

Unter den Empfängern gab es (mit Stichtag 1. Dezember 2019):
92 Familien, die diese Sozialleistung bezogen. Diese untergliederten sich in
• 36 Familien mit einem Kind,
• 23 Familien mit zwei Kindern,
• 16 Familien mit drei Kindern sowie
• 17 Familien mit vier und mehr Kindern.

Höhe der Sozialhilfe Neu

Im heurigen Jahr beträgt die Sozialhilfe Neu für alleinstehende oder alleinerziehende Personen 917,35 Euro pro Monat. Bei zwei volljährigen Personen beträgt die Unterstützung 642,15 Euro pro Person, ab der dritten leistungsberechtigten Person beträgt der Richtsatz 412,81 Euro pro Person.

Weiters gibt es für in Haushaltsgemeinschaft lebende unterhaltsberechtigte minderjährige Personen:
• bei einer Person:      229,34 Euro
• bei zwei Personen pro Person:    183,47 Euro
• bei drei Personen pro Person:   137,60 Euro
• bei vier Personen pro Person:   114,67 Euro
• bei fünf oder mehr Personen pro Person:  110,08 Euro

Zuschläge für Minderjährige gibt es für alleinerziehende Personen sowie für volljährige und minderjährige Personen mit Behinderung. Die maximale Summe aller Geldleistungen der Sozialhilfe für Erwachsene (Deckelungsbetrag) beträgt pro Haushaltsgemeinschaft 1.605,36 Euro, Minderjährige sind von der Deckelung ausgenommen. Der Vermögensfreibetrag beträgt 5.504,10 Euro.

Kontrollsystem

Die Leistungen der Sozialhilfe sind zu kürzen, wenn keine Bereitschaft zum Einsatz am Arbeitsmarkt besteht, die Integrationspflichten verletzt oder die Leistungen unrechtmäßig bezogen wurden/werden.

Integrationsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß ergänzt: „Asylberechtigte und Drittstaatsangehörige haben eine Integrationserklärung zu unterfertigen, einen Werte- und Orientierungskurs zu besuchen und die B1-Sprachprüfung abzulegen. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen für den vollen Erhalt der Sozialhilfe Neu. Diese Maßnahmen sind für die bestmögliche Integration und die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig.“

Um die Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben überprüfen zu können, führt die Stadt Wels Vor-Ort-Prüfungen bei Sozialhilfe-Empfängern durch. Bei jedem Bezieher der Sozialhilfe soll zumindest ein Mal im Jahr eine derartige Überprüfung durchgeführt werden.

Die Vor-Ort-Prüfung wird jeweils von einem Mitarbeiter der Sozialabteilung sowie einem Mitarbeiter der Ordnungswache gemeinsam durchgeführt. Überprüft werden dabei unter anderem:
• die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
• Scheinmeldungen,
• etwaige Langzeitaufenthalte im Ausland,
• die Vermögensangaben sowie
• die Deutschkenntnisse aller Bewohner, die am Arbeitsmarkt vermittelbar sind.

Ziel ist, Personen, die die Sozialhilfe unrechtmäßig beziehen, herauszufiltern. Wird bei einem Sozialhilfe-Empfänger eine Falschmeldung, zweckwidrige Verwendung oder erschlichene Leistung festgestellt, kommt ein mehrstufiges Verfahren zur Anwendung. Dieses sieht eine vier Stufen umfassende Kürzung – bis hin zu einer gänzlichen Streichung – vor.

Eine schuldhafte Verletzung der Integrationspflichten führt zu einer Leistungskürzung von 25 Prozent für mindestens drei Monate. Unrechtmäßig bezogene Gelder müssen an die Stadt Wels zurückerstattet werden – und jeder Sozialmissbrauch wird zur Anzeige gebracht.

Textquelle: Stadt Wels