Mietpreisbremse für städtische Wohnungen

Die Teuerungswelle und die damit verbundenen finanziellen Belastungen sind für viele Bürger derzeit eine große Sorge. Insbesondere die gesetzlichen Steigerungen bei den Wohnkosten belasten die Haushaltsbudgets besonders stark. Aus diesem Grund beschloss der Welser Stadtsenat in seiner Sitzung am Dienstag, 12. September einstimmig eine Mietpreisbremse für Wohnungen, die im Besitz der Stadt stehen.

Konkret wird der Mietzins bei städtischen Wohnungen, die der Kategoriemiete unterliegen, statt um 5,7 nur um 2,85 Prozent erhöht. Bei Wohnungen mit angehobenem Hauptmietzins wird die gesetzliche Steigerung von 5,3 Prozent ebenfalls auf 2,65 Prozent reduziert. Die Mietpreisbremse ist ab Sonntag, 1. Oktober 2023 bis zur nächsten Index-Erhöhung gültig.

Stadtrat Ralph Schäfer, MSc. (Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung): „Die Kosten für Wohnen nehmen bereits jetzt einen großen Anteil der monatlichen finanziellen Belastung der Menschen ein. Durch die hohe Inflation steigen zusätzlich die Ausgaben in vielen Bereichen dramatisch an. Als Stadt haben wir eine soziale Verantwortung und so helfen wir dort, wo es am wichtigsten ist.“

Wohnungsreferent Stadtrat Ralph Schäfer

Text- & Bildquelle: Stadt Wels