Aufgrund der Bundes- und Landesvorgaben müssen Bürger, die ihre Angehörigen im Alten- und Pflegeheim besuchen möchten, nun verpflichtend einen negativen Antigentest, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. Darüber hinaus muss während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske getragen werden.
Für die vier städtischen Häuser der Seniorenbetreuung bedeutet dies folgendes:
Bürger, die ihre Angehörigen zwischen Dienstag, 22. und Freitag, 25. Dezember besuchen möchten, müssen dafür im jeweiligen Haus telefonisch einen Termin ausmachen.
Die Terminvereinbarung ist täglich zwischen 09:00 und 12:00 Uhr möglich.
Liegt bereits ein negatives Antigen-Testergebnis vor, kann direkt ein Besuchstermin ausgemacht werden.
Wurde noch kein Antigentest durchgeführt, kann bei der telefonischen Anmeldung ein Testtermin beim Drive-In des Roten Kreuzes in der Albrechtstraße vereinbart werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Antigentest privat (z.B. bei den Welser Apotheken) oder in der Messehalle 20 machen zu lassen.
Textquelle: Stadt Wels
FPÖ-Wels, am 21.12.2020
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