Weihnachtszuschuss für Welser mit geringem Einkommen

Auch heuer hilft die Stadt Bürgern mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss. Diese finanzielle Unterstützung kommt Rentnern und Pensionisten, Berufstätigen (mit Ausnahme von Lehrlingen und Auszubildenden) und Beziehern laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen zu Gute. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind all jene Personen, die seit mindestens 1. September des laufenden Jahres Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS, beispielsweise in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe) beziehungsweise der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beziehen.

Die Höhe der Unterstützung beträgt 150 Euro für Haushalte, die aus einer Person bestehen. Für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt. Diesen Zuschuss erhalten nur österreichische Staatsbürger sowie weitere EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren durchgehend, gerechnet ab 1. November des Jahres, in der Stadt Wels ihren Hauptwohnsitz haben. Die Einkommensgrenzen betragen 981,18 Euro bei Ein-Personen-Haushalten und 1.539,52 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten/Lebensgefährten bestehen. Die Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe um jeweils 109 Euro.

Anträge sind von Montag, 2. bis einschließlich Montag, 30. November möglich. Aufgrund der aktuellen COVID 19-Situation ersucht die Dienststelle Sozialservice und Frauen, die Ansuchen vorwiegend per E-Mail unter weihnachtszuschuss@wels.gv.at oder per Post an den Magistrat Wels, Stadtplatz 1, 4600 Wels zu übermitteln. Die Formulare sind digital unter www.wels.at/sozialfoerderungen erhältlich.

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger: „COVID 19 war und ist besonders für einkommensschwache Bürger eine finanzielle Herausforderung. Für diese Bevölkerungsgruppe ist der Weihnachtszuschuss der Stadt heuer ganz besonders wichtig, damit das Weihnachtsfest den Umständen entsprechend etwas schöner wird.“

Wer den Antrag persönlich einbringen möchte, kann dies immer Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 1, Zi. 9) er-ledigen. Dabei bitte – wie in allen Amtsgebäuden üblich – jedenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einhalten. Wichtig: Die dem Formular beiliegende Datenschutzerklärung müssen der Antragsteller sowie alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die ein Einkommen beziehen, unterschreiben. Sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden! Für nähere Infos stehen die Mitarbeiter unter Tel. +43 7242 235 3801 gerne zur Verfügung.

Die entsprechenden Einkommensnachweise bitte bei der Antragstellung in Kopie (oder digital als PDF-Datei) beilegen. Nötig ist auf jeden Fall ein amtlicher Lichtbildausweis, weiters entweder ein Pensionsbescheid, die Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung, ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen oder ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK. Achtung: Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe müssen keinen eigenen Antrag stellen, da sie von Amts wegen erfasst werden.

Textquelle: Stadt Wels