Einstimmiger Beschluss über die Reform der Tarifordnung in den städtischen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen

Die Reform der Tarifordnung für die Kindergärten, Horte und Krabbelstuben der Stadt Wels wurde einstimmig beschlossen.

Sie bringt einige Vorteile und Neuerungen für Kinder und Eltern mit sich:

Neu ist die Ausweitung der Ferienbetreuung auf alle schulpflichtigen Kinder in Wels. Es handelt sich um ein Zusatzangebot für jene Pflichtschüler, für die es bisher in den Ferien kein Betreuungsangebot seitens der Stadt gab. Kinder, die während der Unterrichtszeit eine Ganztagsschule besuchen oder nach der Schule von Eltern, Verwandten etc. beaufsichtigt werden, können dafür bereits für die kommenden Herbstferien (Dienstag, 27. Oktober bis Montag, 2. November) angemeldet werden.

Die bisherigen Hortangebote und Hortöffnungszeiten bleiben aufrecht.

Weiters entfallen die Elternbeiträge bei einer behördlichen Sperre der Einrichtung nun bereits nach einer Woche (statt wie bisher zwei Wochen).

Und die Materialbeiträge (zum Basteln o.ä.) werden den Eltern von Kindergarten- und Krabbelstubenkindern nun nicht mehr monatlich, sondern – beginnend mit dem aktuellen Halbjahr, und zwar im kommenden November – halbjährlich vorgeschrieben.

Generationen-Stadträtin Margarete Josseck-Herdt

Textquelle: Stadt Wels