“Maurer Mülldeponie”: Stadt Wels fordert bei Gefährdung sofortige Sanierung durch Bund

Die „Maurer Mülldeponie“ war im Zeitraum von 1964 bis 1969 auf Basis des Genehmigungsbescheids der OÖ. Landesregierung in Betrieb. Es sollten dort Hausabfälle aller Art sowie Industrieabfälle und Bauschutt entsorgt werden.

Gegen diese Art der Verwendung hatte auch der damalige Grundeigentümer keinerlei Einwendungen (Urteil AZ: 1 R 79/18w, Seite 7, letzter Absatz). Die Stadt Wels hat bei der Art der entsorgten Abfälle nicht gegen den Bewilligungsbescheid verstoßen – dies wurde auch gerichtlich festgestellt (Urteil „2 R 153/19 m, Seite 2).

In zwei Gerichtsverfahren wurde daher festgestellt, dass die Stadt Wels

  1. in der „Maurer Mülldeponie“ rechtmäßig Müll entsorgt hat und
  2. auch deswegen keinerlei Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Wels bestehen.

Im Ergebnis ist der Stadt Wels im Zusammenhang mit der Nutzung der „Maurer Mülldeponie“ kein Fehlverhalten vorwerfbar.

Die ehemalige Mülldeponie wird bereits seit 2001 vom Land Oberösterreich beobachtet. Im Rahmen des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) wurden in den Jahren 2017 und 2018 zahlreiche RaumluftmessungenBodenluftuntersuchungen und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Insgesamt wurden 44 Messungen an 22 Messstellen gemacht

An keiner Messestelle wurde bisher bei den Raumluftmessungen das Deponiegas Methan (CH4) gemessen. Auch im Boden wurden weder Methan noch Schwefelwasserstoff nachgewiesen. Die fachliche Beurteilung lautet, dass keine Deponiegasmigration festzustellen war. Bei den Grundwasseruntersuchungen wurden ebenfalls keine Überschreitungen der Maßnahmenschwellwerte festgestellt.

Bei den Ergebnissen des Landes wurden auch die privat initiierten Untersuchungen von Herrn Maurer miteinbezogen.

Derzeit ist dieser Bereich nach wie vor unter Beobachtung des Umweltbundesamts, und wurde von diesem als Verdachtsfläche in das Umweltkataster eingetragen. Bisher war auf Basis dieser Untersuchungen davon auszugehen, dass keine Gefährdung von dieser Deponie ausgeht.

Nach den nun vorliegenden Informationen des Eigentümers an die Stadt Wels soll das Bundesumweltamt eine Untersuchung nach § 14 ALSAG eingeleitet haben, indem es zu einer neuen Gefährdungsabschätzung kommt. Demnach soll auf Basis dieser Gefährdungsabschätzung nunmehr eine Altlast mit dem Prioritätenklasse 3 vorliegen (wobei die Prioritätenklasse 3 die niedrigste Stufe ist).

Eine offizielle Mitteilung des Bundesumweltamtes an die Stadt Wels liegt diesbezüglich nicht vor.

Sollten von einer Altlast erhebliche Gefahren ausgehen, sind Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Ob diese Maßnahmen durchzuführen sind beurteilt das Bundesumweltamt. In weiterer Folge hat der Landeshauptmann unter Aufsicht des Bundesministeriums für Klimaschutz entsprechende Schritte einzuleiten. Die Kosten dafür sind je nach Sachverhalt vom Bund oder vom Liegenschaftseigentümer zu tragen.

Dr. Andreas Rabl, Bürgermeister der Stadt Wels

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Die Gesundheit der Welser hat höchste Priorität. Ich erwarte mir von Seiten des Bundesumweltamtes rasch Klarheit darüber, ob eine Gefährdung der Bevölkerung von der ehemaligen Mülldeponie ausgeht. In diesem Fall fordere ich die unverzügliche Sanierung und Räumung dieser Altlast durch den Bund. Ich hoffe, dass hier alle politischen Kräfte zusammenstehen und ihren Einfluss in der Bundesregierung geltend machen.“

Textquelle: Stadt Wels