Radstrategie: Nächster Schritt umgesetzt! Leitlinien für Radverkehr kommen

Planmäßig voran schreiten die Maßnahmen zum Ausbau und zur Attraktivierung des Radverkehrs in Wels. Damit soll als langfristiges Ziel erreicht werden, dass möglichst viele Wege, die derzeit mit anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, zukünftig mit dem Fahrrad gefahren werden.

Basis dafür sind unter anderem die in der Juni-Sitzung des Welser Gemeinderates einstimmig beschlossenen Leitlinien für den Radverkehr der Stadt Wels (Details siehe auf den kommenden beiden Seiten). Nach dem Vorbild anderer österreichischer und deutscher Städte gab sich Wels damit einen qualitativen Rahmen, in welche Richtung sich der Radverkehr in der Stadt entwickeln soll.

Mit den Radleitlinien zielt die Stadt insbesondere auf die kontinuierliche Entwicklung einer sicheren und zukunftsfähigen Radinfrastruktur im Stadtgebiet sowie eine qualitativ hochwertige und leistungsfähige Verknüpfung im Radverkehr von Wels und den Umlandgemeinden ab.

Nach der einstimmigen Beschlussfassung sollen die Leitlinien für den Radverkehr nun Vorgabe für die Radverkehrspolitik sowie für die Maßnahmen im Radverkehr sein. Ebenfalls geplant sind bewusstseinsbildende Maßnahmen, z. B. in den digitalen Medien sowie im Amtsblatt.

Unmittelbare Kosten entstehen der Stadt aus den Leitlinien keine. Die in Punkt 15 (siehe Seite 4) angeführten Vorgaben für das Budget sind eine verkehrspolitisch qualitative Aussage. Die Ausweisung eines eigenen Budgetpostens für den Radverkehr macht die Entwicklung von Radinfrastruktur planbarer und damit effizienter. Weiters werden anlassbezogene (im Zuge der Umsetzung der Ziele der Klimapolitik) sowie projektspezifische (mit der Teilnahme der Stadt am Projekt „FahrRad Modell Region Wels Umland“ sowie der Stadtregionalen Strategie) Förderungen im Radverkehr ermöglicht.

Dr. Andreas Rabl, Bürgermeister der Stadt Wels

Bürgermeister Dr. Andreas Rabl: „Radfahren ist gesund, umweltfreundlich und innerstädtisch ein ideales Fortbewegungsmittel. Es ist mir deshalb persönlich wichtig, dass die Stadt das Radfahren in Wels bestmöglich unterstützt und fördert. Genau darauf zielen nun die neuen Richtlinien ab. Sie fördern den Radverkehr genau dort, wo es möglich und vor allem sinnvoll ist.“

Leitlinien für den Radverkehr der Stadt Wels

Der Radverkehr ist gleichwertig mit anderen Verkehrsarten und wird bei Planungen von Anfang an berücksichtigt.

Die gesamte Radinfrastruktur soll für alle Alters- und Nutzergruppen sowie für alle Mobilitätszwecke intuitiv nutzbar und attraktiv sein.

Ein gutes Radverkehrsnetz bietet Hauptrouten, die durch Verbindungs-, Sammel- und Stichrouten verbunden werden. Eine Flächenerschließung durch Radwege ist in Wels dort zielführend, wo es keine Verkehrsberuhigung bzw. 30 km/h-Zonen gibt.

Hauptrouten sind in Wels:

Landesradwege (Bestand R4 Traunweg, R6 Römerradweg, R11 Almtalweg, R19 Panoramaweg, R109 Eferdinger Landlweg)

Radrouten der Stadt Wels von innen nach außen (z.B. Radrouten Traun-Laahen).

Verbindungs-, Sammel- und Stichrouten verbinden die Hauptrouten untereinander bzw. bedeutende Quell- und Zielpunkte mit den Hauptrouten.

Moderne Radverkehrsführung vermeidet Umwege und schafft direkte Verbindungen. Sie soll als durchgängiges Radverkehrsnetz Quellen und Ziele verbinden, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Radverkehrs fördern und flächendeckend sowie in hoher Qualität errichtet werden. Es gilt das Prinzip einer „Stadt der kurzen Wege“.

Die für diese moderne Radverkehrsführung nötige Umverteilung des öffentlichen Verkehrsraums muss die Interessen und den Platzbedarf von Fuß- und Radverkehr ausreichend berücksichtigen. Radinfrastruktur darf nicht auf Kosten von Flächen für den Fußgängerverkehr errichtet werden. Gemischter Rad- und Fußverkehr ist nur punktuell sinnvoll – insbesondere im gewachsenen, historischen Umfeld – und soll daher nur gezielt eingesetzt und gestaltet werden.

Angestrebt wird eine Verbesserung von bestehenden Gemischten Geh- und Radwegen nach Grundlage der RVS.

Gute Radverkehrsanlagen benötigen keine Benützungspflicht – sie werden gerne benutzt.

Eine Aufhebung der Benützungspflicht wird angestrebt, sofern möglich und sinnvoll: Die Möglichkeit der Aufhebung der Benützungspflicht von Radwegen soll verstärkt geprüft werden – insbesondere wenn eine Aufhebung die Verkehrssicherheit fördert.

Die Kapazitäten für den Radverkehr müssen zukunftsfähig geplant und gebaut werden, d.h. für eine gewünschte Erhöhung des Radverkehrs festgelegt und bei allen Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Breitengestaltung von Radwegen muss Möglichkeiten zum Überholen und Nebeneinanderfahren berücksichtigen. Kurvenradien und Sichtbeziehungen müssen entsprechend der projektierten Geschwindigkeit gewählt werden.

Neu gebaute Radschnellverbindungen weisen eine notwendige Breite für den Zweirichtungsverkehr mit höheren Geschwindigkeiten auf => „Faktor Zeit im Radverkehr“

Radstreifenlösungen sind zielführend, wenn sie Flüssigkeit, Sicherheit und Attraktivität für den Radverkehr zulassen.

Tempo 30 in allen Wohngebieten fördert den Radverkehr: wo Autos langsamer fahren, sind Radverkehrsanlagen überflüssig. Das erweitert ohne großen baulichen Aufwand das Radverkehrsnetz erheblich (Flächenerschließung).

Eine gute und gebrauchsfähige Wegweisung für den Radverkehr ist durchgängig, einheitlich, informativ und gut sichtbar.

Multimodale Wegeketten brauchen geeignete Schnittstellenangebote für Rad und Öffentlichen Verkehr an Knotenpunkten und entsprechende Radnetzplanung (z.B. Bike & Ride Fahrradabstellplätze an Haltestellen des ÖPNV).

Eine Webseite mit Informationen zu nachhaltiger Mobilität (Rad-ÖV-Karten, Distanzen zu bzw. zwischen wichtigen Punkten sowie wichtigen Telefonnummern, E-Mail- und Webadressen) fördert den Radverkehr.

Radabstellanlagen sollen, in ausreichendem Ausmaß witterungsgeschützt und absperrbar – sowohl im öffentlichen Raum wie im Wohnbau und bei Geschäfts- und Nutzbauten bedarfsorientiert und sicher errichtet werden (Fahrradbügel für sichere Absperrung am Fahrradrahmen). Monitoring, Betreuung und Wartung brauchen zeitgemäße Lösungen. Barrierefreie Zugänglichkeit und Auffindbarkeit durch gut sichtbare Beschilderung stellen wichtige Erfolgskriterien für Radabstellanlagen dar – siehe auch OÖ Bautechnikgesetz (§44) bzw. OÖ Bautechnik-Verordnung (§§16 und 18).

Alle Infrastruktur-Maßnahmen für den Radverkehr brauchen kontinuierliche Evaluierung und Benchmarking anhand von objektiven Kennzahlen.

Insbesondere sind vor und nach Veränderungen der Radinfrastruktur zielgruppen-spezifische Untersuchungen zur Akzeptanz und zum Sicherheitsempfinden durchzuführen. Die Erkenntnisse aus den Erhebungen sind bei Folgemaßnahmen zu berücksichtigen.

Radverkehrs-Zählanlagen sollen an geeigneten Routen eingerichtet werden.

Die Verteilung des Transportaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel (zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Personennahverkehr und motorisiertem Individualverkehr) sollen in geeigneten Intervallen erhoben werden.

Budget und Personalressourcen der Stadtverwaltung für Radverkehrsmaßnahmen werden entsprechend den politischen Zielwerten für den Radverkehr gestaltet. Eine explizite Ausweisung eines Radverkehrsbudgets für Bewusstseinsbildung, für Infrastruktur und Radverkehrsanlagen bringt Transparenz und Perspektive für die Radverkehrsplanung.

Um Radverkehr attraktiv gestalten zu können, wird vorgeschlagen, mittelfristig vier Euro investiv (budgetwirksam) für Infrastrukturmaßnahmen pro Einwohner und Jahr im Bereich Radverkehr im Budget vorzusehen.

Bild- und Textquelle: Stadt Wels